Wo darf Sherry hergestellt werden?
Die Bezeichnung „Sherry“ ist geografisch geschützt. Nur Weine, die im sogenannten Sherry-Dreieck im Süden Spaniens – zwischen Jerez de la Frontera, Sanlúcar de Barrameda und El Puerto de Santa María – hergestellt und abgefüllt werden, dürfen als Sherry bezeichnet werden.