Gin wird in verschiedene Kategorien eingeteilt. Diese Einteilung wurde 2008 durch eine EU-Spirituosenverordnung festgelegt. Die Verordnung definiert die unterschiedlichen Sorten und ihre Eigenschaften und legt ein Reinheitsgebot fest, das an das Reinheitsgebot von Bier erinnert. Gin kann in offizielle und inoffizielle Sorten eingeteilt werden. Eine offizielle Sorte muss einen Mindestalkoholgehalt von 37,5 % aufweisen. Als Rohstoff darf lediglich Agraralkohol aus Getreide oder Kartoffeln verwendet werden. Das klassische Wacholderaroma ist ein weiteres Merkmal eines offiziellen Gins.